Einspruchmöglichkeit gegen Google Street-View

Bereits vor einigen Monaten hat die Ochtruper CDU über Google Street-View informiert und Bedenken geäußert. Im Rahmen dieses Dienstes werden weitgehend alle Strassen mit Panoramakameras von einem Wagen aus fotografiert. Diese Fotos werden mit einer Landkarte verknüpft und ins Internet gestellt, so dass man praktisch durch die Strassen laufen kann. So interessant der Dienst für Handel, Gewerbe und Tourismus sein kann, so muss man sich doch fragen, welchen Nutzen oder Sinn die systematische Veröffentlichung von Fotos von Privathäusern in Wohngebieten hat. 

Es gab viele Initiativen gegen das Vorgehen von Google und auch einige Kommunen haben versucht dies über Sonderabgaben zu verhindern, da es sich anders nicht verbieten ließ. Als Reaktion auf die Kritik hat Google weitere Datenschutz-Zugeständnisse gemacht. Unter anderem, dass bereits vor der Veröffentlichung Widersprüche zu Personen und Gebäuden eingelegt werden können.

So können Hauseigentümer und Hausbewohner darauf bestehen, dass ihre Gebäude nicht veröffentlicht werden. Das Bundesverbraucherschutzministerium hat auf ihren Internetseiten einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem man diesen Widerspruch direkt an Google per Brief, Fax oder E-Mail senden kann.

Bundesverbraucherschutzministerium "Google Street View: Widerspruch ist möglich"