CDU-Fraktion positioniert sich bei Umgestaltung der Berg- & Bültstraße

1. Die Berg- und Bültstraße bleibt auch in Zukunft in beide Richtungen befahrbar. Eine Einbahnstraßenregelung wird - auch mit Blick auf die EOC-Anbindung - abgelehnt. 

2. Durch den Umbau werden die Berg- und Bültstraße wie folgt umgestaltet:

a) Die Straße und der Bürgersteig werden auf gleichem Höhenniveau angelegt.

b) Der Belag der Straße und des Bürgersteiges werden farblich unterschiedlich mit verschiedenen Materialien ausgeprägt.

c) Der Bürgersteigbereich wird mit glattem Pflaster (behinderten- und altengerecht) gepflastert.

d) Auf der Straße wird durch Markierungen ein optisch getrennter Radweg angelegt. (Beispiel hierzu ist die Ortsdurchfahrt in Metelen im Bereich Sendplatz oder die Ortseinfahrt in Neuenkirchen aus Richtung Bilk.)

e) Die Bushaltestellen werden auf der Straße angelegt und durch farbliche Markierungen kenntlich gemacht.

f) Die Parkbuchten sollen entsprechend der Planungen des Bauamtes vom Dezember 2008 angelegt werden.

g) Es werden seitens der Verwaltung Gespräche mit den Anwohnern der Berg- und Bültstraße mit dem Ziel geführt, die Straßenbeleuchtung direkt an den Häusern anzubringen. Die Straße und der Bürgersteig sollen weitestgehend von Straßenlaternen frei gehalten werden.

3. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km und das Durchfahrtsverbot für LKW bleiben erhalten.

4. Die Kreuzung Bergstraße/Parkstraße/Gronauer Straße/Bentheimer Straße wird durch einen Kreisverkehr ersetzt, wie dies auch von der CDU-Fraktion bereits am 23.07.2010 beantragt wurde.