48607 Ochtrup, den

Wasserversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Versorgung mit Trinkwasser ist Kernbestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Dies ist sowohl in Bundes- als auch in Landesgesetzen entsprechend geregelt.

Der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat am 06.07.2016 ein Landeswassergesetz beschlossen. In diesem Gesetz wird in Anlehnung an das Wasserhaushaltsge- setz klargestellt, dass die Gemeinde auf ihrem Gebiet eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherstellen muss.

Nach § 38 Abs. 3 LWG müssen die Gemeinden ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufstel- len. Dieses Konzept ist erstmals am 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben.

Die CDU-Fraktion stellt hierzu folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Wird das Konzept von der Stadtverwaltung mit Unterstützung durch die Stadt- werke Ochtrup aufgestellt oder wird der Auftrag zur Erstellung des Konzepts extern vergeben?
  2.  Wann soll das Konzept aufgestellt werden?
  3. Wird das Konzept dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt?
  4. Mit welchen Kosten für die Konzepterstellung rechnet die Stadtverwaltung?
  5. Können und werden diese Kosten auf den Wasserpreis umgelegt?


Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers