48607 Ochtrup, den

Antrag auf Reservierung städtischer Grundstücke zur Errichtung neuer Kindertagesstätten
Antrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Welbergen


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder der Ausschüsse und des Rates,

die Bevölkerung der Stadt Ochtrup nimmt zu. Die CDU Ochtrup begrüßt diese Entwicklung und will diese auch in Zukunft durch die Förderung der harten und weichen Standortfaktoren unterstützen.

Entsprechend gibt es neben dem Ziel der maßvollen Verdichtung von vorhandenen Baugebieten und bauträgerfreien neuen Baugebieten auch das von der CDU ins Leben gerufene Förderprogramm „Jung kauf Alt“.

Neben der Schaffung neuer Grundstück für Wohnbauten besteht auch das Problem der Beschaffung von wohnortnahen Grundstücken zur Errichtung von Kindergärten und Kindertagesstätten.

Die CDU Ochtrup möchte die Möglichkeiten, die sich durch stadteigene Grundstücke in neuen Wohnbaugebieten ergeben nutzen und neue Impulse setzen. Hierzu gehört das woh- nortnahe Angebot einer ausreichenden Zahl von Plätzen in Kindertagesstätten.

Diese sollen in allen Ochtruper Ortsteilen angeboten werden können.

Um den Wünschen vieler Bürger in Welbergen und dem Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) Rechnung zu tragen, beantragt die CDU die Errichtung der nächsten Kindertages- einrichtung im Ortsteil Welbergen.

Zur Beschaffung der hierfür notwendigen Grundstücke beantragt die CDU Ochtrup folgendes Vorgehen:
Im Bebauungsplan Nr. 10W „Baugebiet nördlich der ehemaligen Bahntrasse“ in Welbergen wird ein städtisches Grundstück für die Errichtung einer Kindertagesstätte reserviert.

Durch die Errichtung dieser Einrichtung in Welbergen sollen der Sozial- und Bildungsbereich und die Dorfstruktur in Welbergen gestärkt werden.
Dieses Vorgehen entspricht auch der Intention des Kreises Steinfurt und des Kreisjugendam- tes. Der Kreis Steinfurt hat sich aufgrund eines Antrags der CDU-Kreistagsfraktion für die Berücksichtigung der dörflichen Strukturen bei der Planung von Kinderbetreuungseinrichtungen ausgesprochen.

Die KiTa in Welbergen kann auch auf einem anderen geeigneten Grundstück in Welbergen errichtet oder durch Umnutzung von vorhandenen Gebäuden realisiert werden.
Die Reservierung eines Grundstücks im Bebauungsplan Nr. 10W dient lediglich der Sicher- stellung der Verfügbarkeit eines Grundstücks für die KiTa. Sie kann aufgehoben werden, wenn ein anderes Grundstück/Gebäude zur Verfügung steht.

Darüber hinaus soll ein stadteigenes Grundstück im Bereich des Bebauungsplan Nr. 101 „Baugebiet nördlich des Postdamms“ für die Errichtung einer Kindertagesstätte reserviert werden.
Das dort entstehende Wohngebiet eignet sich aufgrund der Nähe zum Stadtzentrum, zum Schulzentrum und zum DOC, in dem bei einer Erweiterung neue Arbeitsplätze entstehen werden, besonders für die Errichtung einer Kindertagesstätte.

Damit es nicht bei einem einmaligen Vorgehen bleibt, soll die Stadt bei späteren, neuen Baugebieten ebenso verfahren und mögliche Grundstücke für Kindertagesstätten bei der Auf- stellung von Bebauungsplänen berücksichtigen

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Kuhls-Mahlitz
Hajo Steffers
Sebastian Scho
Hedwig Fehren
Jürgen Helker