Einvernehmliche Änderung der Kündigungsfrist im Vertrag mit der VWO

Anders als von der FWO dargestellt, ist diese Vertragsänderung nicht aus der Notwendigkeit geboren, die Bereiche Stadtmarketing und Tourismus vollständig neu aufzustellen. Vielmehr entspringt diese Änderung der Einsicht, dass es andernfalls zu einer unsachlichen und möglicherweise für alle Vertragsparteien schädlichen Diskussion und Vertragskündigung gekommen wäre.

 

Der Antrag der FWO sah eine Kündigung des Vertrags zwischen der Stadt Ochtrup und der VWO vor. Die FWO hatte in ihrem Antrag aber keine alternativen Ausgestaltungen der Aufgabenbereiche Stadtmarketing und Tourismus aufgeführt.

 

Unter dem Druck der Kündigungsfrist aus dem ursprünglichen Vertrag wäre – würde man dem Antrag der FWO gefolgt sein – eine sachliche Diskussion über mögliche Alternativen zu diesem Vertrag in der Kürze der Zeit kaum möglich gewesen. Insofern wird die jetzige Lösung von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt.

Dies bedeutet aus Sicht der CDU-Fraktion aber nicht automatisch, dass die Bereiche Stadtmarketing und Tourismus im Sinne der FWO neu ausgerichtet werden. Vielmehr müssen in der nun folgenden Diskussion die Kritikpunkte an der bisherigen Arbeit der VWO abgearbeitet werden und möglichen Alternativen gegenüber gestellt werden. Hierbei sind auch finanzielle Gesichtspunkte und die ehrenamtliche Arbeit von VWO und Lenkungsgruppe des Stadtmarketings zu berücksichtigen.

 

Nach Auffassung der CDU-Fraktion führt der Einsatz von mehr finanziellen Mitteln der Stadt nicht zwingend zu einer Verbesserung des Stadtmarketings. Vielmehr sind eine Einbeziehung und das Engagement aller gesellschaftlichen Gruppen und der Bevölkerung der Stadt Ochtrup notwendig, um ein erfolgreiches Stadtmarketing durchzuführen.

Im Bereich Tourismus müssen vor der Festlegung des finanziellen Rahmens die Ziele definiert werden, um einen nicht zielgerichteten Einsatz der knappen Mittel zu vermeiden.