Die CDU beantragt eine Resolution zu Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen

Resolution zu Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen

An die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

An die Fraktionen der im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien

Resolution:

Der Rat der Stadt Ochtrup fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf, die Umsetzung des § 61 a LWG und damit die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen (Hausanschlüsse) bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen. Zudem fordert er die Landesregierung auf, eine Initiative zur Herbeiführung einer bundeseinheitlichen Regelung zu ergreifen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ochtrup sollen im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern in anderen Bundesländern, insbesondere mit denen im benachbarten Niedersachsen, gleichbehandelt werden.

Begründung: Ziel des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Schaffung bundeseinheitlicher Standards zum Grundwasser- bzw. Gewässerschutz. Wasser, insbesondere das Grundwasser, kennt naturgemäß keine Landesgrenzen, so dass auch der Grundwasserschutz Landesgrenzen übergreifend geregelt werden muss.

Solange eine Bundes-Rechtsverordnung fehlt, sollte das Land Nordrhein-Westfalen keine Landesregelungen treffen und umsetzen, die einem zukünftigen bundeseinheitlichen Vorgehen potentiell widersprechen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger ihres Landes im Vergleich zu anderen benachteiligen können.

Die Stadt Ochtrup liegt im Randbereich des Landes Nordrhein-Westfalen zum Land Niedersachsen, in dem die Grundstückseigentümer keine Dichtheitsprüfungen durchführen lassen müssen. Im Land Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen, woraufhin die Stadt Osnabrück die Prüfungspflicht aufgehoben hat.

Keinem Grundstückseigentümer in der Stadt Ochtrup kann plausibel erklärt werden, dass er mit erheblichem Kostenaufwand eine Dichtheitsprüfung durchführen und gegebenenfalls mit noch viel höheren Kosten für eine Sanierung rechnen muss, während in anderen Bundesländern aber (noch) keine oder abweichende rechtliche Verpflichtungen bestehen.

Die sich aus der Dichtheitsprüfung und der anschließenden Sanierung ergebende finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere in ländlichen Räumen, wie hier in der Stadt Ochtrup, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern in städtischen Gebieten weitaus höher, da hier vorwiegend eine Bebauung mit Einbzw. Zweifamilienhäusern vorherrscht.

Die bisher auf Druck der Öffentlichkeit vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossenen Änderungen zur Dichtheitsprüfung reichen nicht aus, um die Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den Bürgern anderer Bundesländer auszugleichen. Es verbleibt bei einer zusätzlichen finanziellen Belastung.

Diese offensichtliche Ungleichbehandlung führt in der Bevölkerung zu Unruhe und Verdrossenheit.

Aus den oben genannten Gründen lehnt der Rat der Stadt Ochtrup eine solche Ungleichbehandlung seiner Bürgerinnen und Bürger als nicht begründbar ab. Da die Regelung des § 61 a LWG und ihre frühzeitige Umsetzung zudem nach seiner Überzeugung der Herbeiführung der vom Gesetzgeber angestrebten bundeseinheitlichen Regelung widerspricht, fordert er die Landesregierung einstimmig auf, die Umsetzung des § 61 a LWG bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen, sowie eine Initiative zur Herbeiführung einer bundeseinheitlichen Regelung zu ergreifen.