48607 Ochtrup, den

Neugestaltung der Ochtruper Innenstadt
Hier: Anträge zur gesetzeskonformen Herstellung des Bauabschnitts Marktstraße/ Töpferstraße mit der
Fußgängerzone Bahnhofstraße
Fahrbahnübergänge: Marktstraße - Fußgängerzone - Töpferstraße.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach Fertigstellung und Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnittes haben sich erste kritische Stimmen gemeldet. Die vielgenannte und in allen politischen Parteien hervorgehobene barrierefreie Umgestaltung er Innenstadt zum Wohle der Bürger und hier insbesondere der älteren Generation war u. a. ein wichtiger unkt für die Beantragung der Fördermaßnahme.

Nach der Verkehrsfreigabe haben wir festgestellt, dass sich die Fahrbahnübergänge von der Marktstraße in die Bahnhofstraße und von der Töpferstraße in die Bahnhofstraße für Rollstuhlfahrer, E-Mobilfahrzeuge und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen als schwierig und nicht gerade verkehrssicher erweisen.

Im Folgenden weisen wir auf einige baufachlich und baugesetzliche Mängel in der Bauausführung hin:

Die Rampenübergänge mit einem Höhenunterschied von 8 cm werden auf etwa 50 cm Länge ausgeglichen. Dies hat zur Folge, dass die Längsneigung der Fahrbahnübergänge, die für barrierefreie Ausführung festgelegten maximalen 6% mit tatsächlichen 16% bei weitem überschreitet. Gestaltet wurden die Übergänge mit einem Rampenformstein der Fa. Klostermann. Der Rampenformstein hat eine Baulänge von 75 cm. Der tatsächliche Höhenausgleich wird aber nur auf 50 cm Länge ausgeglichen. (Skizze als Anlage 4)

Gemäß Ausführung der DIN 18024/18040 (Barrierefreies Bauen), der RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) und Vorgaben in den Förderrichtlinien, sind für barrierefreie Gestaltung der Innenstadt Mindeststandards einzuhalten.
Mit einer Rampenlänge von 2,00 m, ausgepflastert mit den Betonsteinen der Fußgängerzone, wäre eine
Längsneigung unter 6% möglich und somit Regelkonform gewesen.

Für die Neugestaltung der Innenstadt übernimmt die Straßenachse Marktstraße/Töpferstraße eine wesentliche Verkehrsbedeutung für den innerstädtischen Verkehr. Die Verkehrsachse verbindet den Marktplatz (ZOB) mit dem Ostwall und damit die fußläufige Verbindung zum FOC.

Die Straßenachse trennt die Fußgängerzone in eine östliche und westliche Einkaufszone und ist in Verbindung mit den Parkangeboten auf dem Marktplatz und dem Ostwall, gerade für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, der kürzeste, schnellste und verkehrssicherste Weg in die Fußgängerzone. Des Weiteren ist die Marktstraße bei Großveranstaltungen wie Kirmes, Trödelmarkt und div. überregionale Veranstaltungen fußläufig und sollte dann auch entsprechend für Menschen mit Behinderungen gestaltet sein.

Die Vorgaben aus dem Förderantrag und die Bestimmungen im Regelwerk sind nicht neu. Im Zuge der Objektplanung waren diese Vorgaben bekannt. Inwieweit das beauftragte Planungsbüro, das ebenfalls mit der Objektleitung beauftragt wurde, Planungsfehler nachzuweisen sind, ist zu prüfen.

Die CDU beantragt daher:

  1. Überprüfung der Bauausführung des beauftragten Planungsbüros hinsichtlich gemachter Planungsfehler und der Möglichkeiten der Geltendmachung von Regressansprüchen wg. unsachgemäßer Bauausführung.
  2. Bauliche Umgestaltung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Abflachung der Fahrbahnübergänge gem. DIN, RAST 06 und Vorgaben des Förderbescheides), zum Wohle der mobilitätsbeeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger.
  3. Für zukünftige Baumaßnahmen im Zuge der Innenstadtentwicklung ist seitens des Fachbereichs III verstärkt auf die gesetzeskonforme Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben der Barrierefreiheit, zu achten.
  4. Finanzierungsdeckungsvorschlag:
    Bei Nachweis von Planungsfehlern bzw. Fehlern bei der Objektleitung sind die Kosten im Rahmen von Regressforderungen durch das beauftragte Planungsbüro zu tragen.

Wir möchten Sie bitten, diesen Antrag zur Beratung auf die nächste Tagesordnung des Ausschusses für Planen und Bauen zu setzen und eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hajo Steffers
Josef Eiling