48607 Ochtrup, den

Haushaltsplanentwurf 2016 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hutzenlaub,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates, 

die CDU-Fraktion stellt folgende Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2016 der Stadt Ochtrup. 

  1. Schulgebäude
    Für die Errichtung eines weiteren Schulgebäudes auf dem Gelände des Schulzentrums werden für Planungs- und Baukosten in 2016 ein Haushaltsansatz oder eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von€ 2.500.000,00 gebildet. 
    Die Diskussion und der Beschluss zu TOP 6 der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 04.11.2015 haben deutlich werden lassen, dass es für die Fortentwicklung des Schulzentrums, den Erhalt und die Stärkung des Schulstandortes Ochtrup zwingend erforderlich ist, das Schulzentrum um ein weiteres Gebäude zu erweitern. 
    In der weiteren Planung können - je nach Beschlusslage im Fachausschuss und im Rat - in diesem Gebäude sowohl der Antrag der Realschule vom 01.10.2015 (Multifunktionsgebäude) als auch die Anträge anderer Fraktionen zum Thema Mensa und Sprachförderzentrum Berücksichtigung finden. 
    Um eine möglichst zeitnahe und damit am Bedarf orientierte Umsetzung gewährleisten zu können, sollte mit den Planungen und evtl. mit der Bauphase in 2016 begonnen werden. Die entsprechenden Mittel sind daher im Haushalt zu berücksichtigen. 
    Der Ansatz von € 2.500.000,00 ist eine grobe Schätzung, die im Laufe der Planungen entsprechend angepasst werden muss. 
     
  2. Grundstücke für Wohnbauten 
    Für den Erwerb von Wohnbaugrundstücken bzw. Flächen, die für den Bau von Wohngebäuden ausgewiesen werden können, wird der Haushaltsansatz um€ 500.000,00 erhöht. 
    In Ochtrup besteht - auch aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl - ein Bedarf an Grundstücken, die ohne Bindung an einen Bauträger mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhäusern bebaut werden können. Gleichzeitig gibt es auch einen Bedarf an kleineren Wohnungen (50 - 80 qm Wohnfläche) für eigene Wohnzwecke bzw. als Eigentumswohnungen zur Vermietung. 
    Um die Preisentwicklung in einem Markt mit knappen Gütern nicht einseitig dem Marktgeschehen zu überlassen und gleichzeitig zur Bedarfsdeckung beizutragen, soll die Stadt Ochtrup, Grundstücke erwerben, um 
    1. ein Baugebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser zu schaffen und in diesem Baugebiet die Grundstücke selbst mit Bauverpflichtung an Privatpersonen zu
        vermarkten und 
    2. in der Innenstadt den Bau von Wohngebäuden mit Eigentumswohnungen für eigene Wohnzwecke und Vermietungszwecke zu ermöglichen. 
    Um die notwendigen Grundstücke - soweit möglich - zu erwerben, soll ein Haushaltsansatz in Höhe von€ 500.000,00 gebildet werden. 
     
  3. Ausbau Wirtschaftswege 
    Für den Ausbau von Wirtschaftswegen wird der Haushaltsansatz um€ 100.000,00 erhöht. 
    Der Ausbau von Wirtschaftswegen wird seit Jahren nur mit geringen Haushaltsmitteln berücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2015 wurden keine Mittel für den Ausbau von Wirtschaftswegen berücksichtigt. 
    Eine Lösung des Themas Wirtschaftswege durch die Schaffung von Verbänden (Beispiel Metelen) zeichnet sich in naher Zukunft, auch wegen der zögerlichen Haltung der Landesregierung, nicht ab. 
    Trotz der geplanten und bereits teilweise erfolgten Reduzierung des Wegenetzes bzw. des Erhaltungs- und Ausbaustandards, ist es - auch wegen der wachsenden Bedeutung des Gewerbesteueraufkommens aus den sog. Bauernschaften - notwendig, den Ausbau von Wirtschaftswegen zu intensivieren. 
    Zusätzlich zu den bereits eingeplanten Haushaltsmitteln für den Ausbau und die Erhaltung der Wirtschaftswege werden im Haushaltsjahr 2016 weitere € 100.000,00 für den Ausbau der Wirtschaftswege zur Verfügung gestellt. 
     
  4. Fördermittel „Jung kauft Alt" 
    Zur Gewährung von Förderungen im Rahmen des Förderprogramms „Jung kauft Alt" wird ein Haushaltsansatz in Höhe von€ 150.000,00 gebildet. 
    Die CDU hat mit Schreiben vom 30.08.2015 die Etablierung eines Förderprogramms analog zu dem Programm „Jung kauft Alt" der Gemeinde Heek beantragt. 
    Damit bei entsprechendem positivem Beschluss der Fachausschüsse und des Rates die entsprechenden Förderungen bereits in 2016 in Anspruch genommen werden können, werden Fördermittel in Höhe von€ 150.000,00 im Haushalt berücksichtigt. 
     
  5. Stellenplan 
    Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Stellenplan um eine Stelle im Bereich der Leistungsgewährung Asyl und eine Stelle im Bereich der Ordnungsverwaltung zu erweitern (TOP 6 HFA 25.11.2015). 
    Bereits die Hinweise des Bürgermeisters und des Kämmerers im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfes (S. 1.022) haben die CDU-Fraktion bewogen eben die Einrichtung dieser Stelle zu fordern. 
    Die Stadtverwaltung ist dieser Forderung durch die Vorlage und Beschlussempfehlung zum Haupt- und Finanzausschuss zuvor gekommen. 
    Die Einrichtung der genannten und beantragten Stellen wird von der CDU-Fraktion ausdrücklich gefordert und befürwortet. 

Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers