Gründung Genossenschaft
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
während der Sitzung des Stadtrates am 29.02.2024 hat Herr Rechtsanwalt Burke zu den Möglichkeiten (Vor- und Nachteilen) der Gründung einer Bürgergenossenschaft durch die Stadt Ochtrup zum Zwecke der Errichtung eines Rathauses Stellung genommen.
Nach Auffassung der CDU Ochtrup hat er in überzeugender Art und Weise dargelegt, dass bei Gründung einer Bürgergenossenschaft zum Zwecke der Errichtung eines Rathauses (aber auch für andere Zwecke) die Vorteile gegenüber der Errichtung des Rathauses durch die Stadt überwiegen.
Die CDU Fraktion beantragt daher, dass die Stadt Ochtrup die Kanzlei HüttenbrinkPartner Rechtsanwälte mbB mit der Entwicklung eines Genossenschaftsmodels beauftragt. Ziel ist die Errichtung einer Bürgergenossenschaft zum Zwecke des Rathausbaus auf den städtischen Grundstücken an der Weinerstraße (oder ggf. auf dem Gelände des ehemaligen Pius-Hospitals).
Wichtig ist, dass die Bürgergenossenschaft so gestaltet wird, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 Nr. 2 GWB ist.
Über die Erstellung des Businessplans für die Genossenschaft und die Auswahl der Gründungsmitglieder soll gemeinsam mit den beauftragten Rechtsanwälten beraten und entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers