48607 Ochtrup, den

Fragen zur SAD

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hutzenlaub,
ehr geehrte Damen und Herren des Rates,

in der Umweltausschusssitzung am 17. November 2015 konnten seitens der Bezirksregierung eine Vielzahl von Fragen nicht beantwortet werden. Die CDU Fraktion beantragt, die nachfolgenden Fragen der Bezirksregierung zuzuleiten mit der Bitte um schriftliche Beantwortung.

  1. Die laufenden Kosten zur Sicherung der Deponie werden zurzeit aus der Sicherheitsleistung von 4,8 Millionen Euro gezahlt. Bitte teilen Sie dem Rat der Stadt Ochtrup mit, welche jährlichen laufenden Kosten auf der Deponie anfallen? Wie lange hält die Sicherheitsleistung für die laufenden Kosten vor, bis das Land Nordrhein- Westfalen - der Steuerzahler - die nicht unerheblichen Kosten für Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen tragen muss?
     
  2. Beim Verwaltungsgericht Münster ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zwischen GMU und Bezirksregierung anhängig. Seit wie vielen Jahren ist das Verfahren anhängig und was ist Gegenstand des Verfahrens? Seit wann ruht der Rechtsstreit und was sind die Gründe für das Ruhen des Verfahrens? Wurde Die Stadt Ochtrup über die Anhängigkeit der Klage informiert bzw. über das Ruhen des Verfahrens in Kenntnis gesetzt?
     
  3. Im Jahre 2011 kam es zum Zusammenschluss der Betreibergesellschaft DeGeKo mit der GMU. Im Zuge dieses Zusammenschluss kam es zu einer Eigenkapitalminderung von rund 4,6 Millionen Euro. Dieses Geld könnte für weitere Nachsorgearbeiten an der Deponie fehlen. Der Rat der Stadt Ochtrup und die Stadtverwaltung haben von diesem Zusammenschluss erst zufällig durch Recherche eines Ratsmitgliedes im Mai 2014 erfahren. Seit wann war der Bezirksregierung dieser Zusammenschluss bekannt?
     
  4. Der Bezirksregierung war bekannt, dass sich die GMU aufgrund der seit Jahren fehlenden Einnahmen in einer betriebswirtschaftlich schwierigen Lage befand. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bezirksregierung unternommen, um die Leistungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit der Betreiberfirma festzustellen?
     
  5. Die Deponieverordnung sieht für Deponien der Klasse III (SAD Ochtrup) einen Nachsorgezeitraum und eine Sicherheitsleistung von 30 Jahren vor. Warum wurde mit der Betreiber Firma nur ein Nachsorgevertrag bis 2019 geschlossen bzw. die Sicherheitsleistung nur auf 10 Jahre berechnet?
     
  6. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 19. September 2002 stellte der Gutachter vom Geotechnischen Büro Prof. Düllmann aus Aachen fest (siehe Seite 18 des Protokolls), dass das Sickerwassererfassungssystem nicht dem Stand der Technik entspreche und nachweislich große Mängel habe. Prof. Düllmann führte hierzu aus: „In dem Moment, wo das Ableiten des Sickerwassers nicht mehr funktioniere, müsse das Erfassungssystem durch ein anderes, dem  jeweiligen Stand der Technik entsprechendes System ersetzt werden. Eine geeignete Form der Sickerwassererfassung habe grundsätzlich „für alle Zeiten“ zu erfolgen.“ Wer kontrolliert das Erfassungssystem, stellt die Mängel fest und veranlasst Entsprechendes? Wird die Stadt Ochtrup informiert und an dem Verfahren beteiligt?


Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers
Christa Lenderich
Herbert Löcker
Bernhard Mieling