48607 Ochtrup, den

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) und Fahrradzonen (Zeichen 244.3) steigern die Attraktivität des Radverkehrs und sollen die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen.

Richtig eingesetzt können sie auch die Sicherheit der Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler auf Schulwegen verbessern.

Die CDU Ochtrup befürwortet grundsätzlich die Einrichtung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen in der Stadt Ochtrup.

Ein Blick in die Nachbarschaft zeigt, wie man über Einzelmaßnahmen hinaus ein Konzept für die ganze Stadt entwickeln kann.

Die UWG Wettringen hat am 29.08.2021 einen Antrag an den Gemeinderat Wettringen gestellt, dem der Bau- und Planungsausschuss am 15.11.2021 zugestimmt hat. Der Gemeinderat Wettringen soll am 13.12.2021 beschließen, ein zukunftsweisendes und der Gemeindegröße angemessenes einfa-ches Nahmobilitätskonzept zu erstellen. Das Konzept beinhaltet die Thematik Fahrradstraßen. Wei-terhin wird vorgeschlagen, danach zu erwägen, ob die Gemeinde der Arbeitsgemeinschaft fußgän-ger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. beitritt, um den Umset-zungsprozess mit dem dort vorhandenen Fachwissen zu begleiten.

Die CDU-Fraktion hält den in Wettringen eingeschlagenen Weg für richtig, um auch in Ochtrup den Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen.

Die CDU-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein zukunftsweisendes und der Stadtgröße angemessenes einfaches Nahmobilitätskonzept zu erstellen. Das Konzept beinhaltet die Thematiken Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Hierbei sollen insbesondere der Schülerradverkehr und das Pro-jekt Triangel Berücksichtigung finden.
  • Außerdem soll in dem Konzept auch die Einführung des Grünpfeilschildes für Radfahrer (Zeichen 721) in Ochtrup geprüft werden.
  • Die Stadtverwaltung prüft, ob ein Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. sinnvoll ist, um den Prozess mit dem dort vorhandenen Fachwissen zu begleiten.
  • Entscheidungen über Anträge zu etwaigen Einzelmaßnahmen werden bis zur Fertigstellung des Nahmobilitätskonzepts zurückgestellt.

Die notwendigen Haushaltsmittel für u.U. notwendige externe Beratung werden im Haushalt 2022 der Stadt Ochtrup zu Verfügung gestellt.

 

Den gesamten Antrag finden sie hier auch noch als PDF-Datei.