48607 Ochtrup, den

Antrag auf Neuausrichtung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Ochtrup 

Sehr geehrte Damen und Herren des Rates! 

Die Stadt Ochtrup verfügt über ein breites Aufgabenspektrum. Dazu gehören hoheitliche Aufgaben genauso wie wirtschaftliche Aktivitäten. Zunächst ist die Stadt Ochtrup „nur" zur Erledigung der gesetzlichen Aufgaben (Hoheitsaufgaben, Aufgaben der Daseinsvorsorge) verpflichtet. Bei den hoheitlichen, nicht betrieblich geprägten Aufgaben macht es Sinn, diese in der Kernverwaltung zu organisieren und über den städtischen Haushalt zu finanzieren. Dies gilt nicht für wirtschaftliche Aufgaben (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bauhof, Friedhof, Grünpflege, Straßen- und Gebäudeunterhalt, Bäderbetrieb etc.). Für diese Aufgaben sollte eine Betriebsform genutzt werden, die eine effiziente Aufgabenerledigung unterstützt. 

Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Ochtrup sind z.Zt. an verschiedenen Stellen in der Stadtverwaltung angesiedelt. Der Baubetriebshof und das Freibad werden im Fachbereich III der Stadtverwaltung geführt. Die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom, die Abwasserentsorgung sowie die Straßenbeleuchtung und in Zukunft evtl. auch die Telekommunikationsnetze liegen bei der Stadtwerken als Eigenbetrieb der Stadt. 

Die Stadtwerke sind als Eigenbetrieb organisatorisch und finanzwirtschaftlich ein ausgegliedertes Sondervermögen. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der jeweiligen Stadt zugerechnet. Da der Eigenbetrieb rechtlich keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, und die Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der Stadt zugerechnet werden, ist für grundsätzliche Entscheidungen der Stadtrat bzw. für grundsätzliche Rechtsgeschäfte der Bürgermeister zuständig. 

Bei Eigenbetrieben ergibt sich häufig das Problem, dass bedingt durch das Kompetenznebeneinander von Betriebsleitung, Betriebsausschuss und Stadtrat sowie dem Hineinregieren von wirtschaftsunkundigen Stadtratsmitgliedern selbst in Detailfragen, die für ein effizientes wirtschaftliches Handeln erforderlichen Entscheidungsspielräume nicht vorhanden sind. 

Auf der anderen Seite gibt es bei privatrechtlich organisierten Eigengesellschaften (z.B. GmbH) nur verringerte Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten der Stadt. Außerdem kann ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen nicht von den Vorteilen der öffentlich-rechtlichen Organisationsformen profitieren (z.B. Umsatzsteuerfreiheit der Abwasserentsorgung als hoheitliche Aufgabe). 

Der Gesetzgeber hat daher für die Kommunen die Möglichkeit geschaffen, die Vorzüge der öffentlichrechtlichen Organisation (Vermeidung von Steuerungsdefiziten) mit denjenigen der selbständigen Eigengesellschaft (größtmögliche unternehmerische Flexibilität durch rechtliche Verselbständigung) in einer Organisationsform zusammenzuführen. 

Die Möglichkeit der Gründung eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) wurde in Nordrhein-Westfalen 1999 eingeführt. Sie stellt eine Art „öffentliche GmbH" da. 

Die CDU-Fraktion beantragt daher, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Ochtrup neu auszurichten. Zu diesem Zweck soll der Eigenbetrieb Stadtwerke in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt werden. In dieser AöR sollen dann alle wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Ochtrup zusammengefasst werden. 

Zur Verbesserung der Effizienz des wirtschaftlichen Handelns der Stadt Ochtrup und gleichzeitiger Aufrechterhaltung der maximalen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten durch den Stadtrat beantragt die CDU-Fraktion im Stadtrat und im Betriebsausschuss alle notwendigen Beratungen durchzuführen und Beschlüsse zu treffen, mit dem Ziel, zum 1.1.2011 die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt in einer Anstalt öffentlichen Rechts zusammenzuführen. 

Durch diese Zentralisierung der Aufgaben können Kosteneinspareffekte nutzbar gemacht werden. Diese Kosteneinsparungen können für zukünftige Investitionen oder zur Gebührensenkung genutzt werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers