48607 Ochtrup, den

Anfrage Windenergie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, unter dem TOP Anfragen und Anträge der Ratssitzung am 24.09.2015 folgende Anfragen zum Thema Windenergie und Teilflächennutzungsplan Energie zu beantworten:

  1. 1. Was für ein weiteres Gutachten möchte die Bezirksregierung?
  2. 2. Hat die Erstellung des weiteren Gutachtens aufschiebende Wirkung? Kann der Rat den Teilflächennutzungsplan Energie ohne die Gutachten beschließen?
  3. 3. Wer beauftragt den Gutachter?
  4. 4. Welcher Gutachter soll die Gutachter erstellen? Hat die Verwaltung bereits einen Gut- achter beauftragt?
  5. 5. Wer bezahlt den Gutachter und was kostet das Gutachten?
  6. 6. Wieviel Zeit benötigt der Gutachter für die Erstellung des Gutachtens?
  7. 7. Welche Vorgaben gibt es für das Gutachten?
  8. 8. Wann kann der Teilflächennutzungsplan voraussichtlich in Kraft treten?

Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers